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Regelung

Die erholsame Benutzung der Wasserstraßen ist streng reguliert, und das soll auch so sein. Auf dieser Seite finden Sie alle mögliche Auskünfte bezüglich dieser Regelung. Wir unterscheiden dabei Auskünfte bezüglich Binnenschifffahrtsstraßen und die Küste.

Binnenschifffahrtsstraßen

Die erholsame Benutzung der befahrbaren Wasserstraßen

Die erholsame Benutzung der befahrbaren Wasserstraßen ist streng reguliert, und das soll auch so sein.

Flandern:

Um Sie unmittelbar mit dieser Regelung vertraut zu machen, haben die Wasserstraßenverwalter eine Broschüre zusammengestellt “Die Vergnügungsfahrt auf den befahrbaren Wasserstraßen in Flandern. Eine übersichtliche Zusammenfassung der Regelungen”. Sie können diese Broschüre unmittelbar herunterladen (pdf Datei (auf Deutsch!) – 2 Mb) oder in der Rubrik “Downloads und Veröffentlichungen” bestellen.

Belgien:

Auch die FOD (Föderative Behörde) für Mobilität und Verkehr hat eine übersichtliche Broschüre veröffentlicht. In dieser Broschüre “Vademecum der Vergnügungsschifffahrt in Belgien. Übersicht der meist wichtigen Regelungen” handelt es sich, wie der Titel bereits vermuten lässt, um ganz Belgien. Diese Broschüre können Sie auch unmittelbar herunterladen (pdf Datei – 4,8Mb) oder in der Rubrik “Downloads und Veröffentlichungen” bestellen.

Die erholsame Benutzung der unbefahrbaren Wasserstraßen in Wallonien

Die Kanu-, Kajak- und Raftingbegeisterte können die unbefahrbaren Wasserstraßen in Wallonien benutzen wenn die Verabredungen des Niederländischsprechenden Kanuverbands (NKV) und der Wallonischen Region berücksichtigt werden. Für diese Regelung und eine detaillierte Übersicht der fraglichen Wasserstraßen, siehe http://www.kbkv-frbc.be.eu.org/riv-wal/index.nl.php.

Das Fahren an sich

Das Fahren an sich auf den befahrbaren Wasserstraßen der Flämischen Region ist folgende Bedingungen unterlegenn:

Küste