FAQWer darf ein Vergnügungsboot führen?Auf den Schifffahrtsstraßen soll der Schifffahrer eines Vergnügungsbootes über genügend Navigationstalent verfügen. Er soll ständig über alle notwendige Lenkbewegungen verfügen um sein Boot unter Kontrolle zu halten. Weiter gibt es, abhängig bestimmter Merkmalen des Bootes, Bedingungen bezüglich des Alters der Schifffahrer und bezüglich der Notwendigkeit eines Führerscheins. Schließlich soll der Fahrer eines Vergnügungsbootes mit einem oder mehreren Wasserskiläufern, von einer Person, mindestens fünfzehnjährig, begleitet werden.
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