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FAQ

Wann und welchen Führerschein brauchen Sie?

Wenn Sie sich mit einem Vergnügungsboot auf den belgischen Binnenwasserstraßen begeben, benötigen Sie einen Führerschein wenn:

  • das Boot eine Länge von 15 Meter oder mehr hat;
  • das Boot schneller als 20 km/h fahren kann (unabhängig der Länge).

Sie brauchen also keinen Führerschein wenn Sie Kajak fahren, rudern oder surfen gehen wollen.

Es gibt zwei Arten Führerscheine:

  • mit dem allgemeinen Führerschein dürfen Sie sich auf allen belgischen Binnenwasserstraßen begeben, ohne Ausnahme.
  • mit dem beschränkten Führerschein dürfen Sie überall in Belgien fahren, mit Ausnahme der Niederseescheld.

Um einen Führerschein bekommen zu können, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Minimumalter beim Anfordern ist 17 Jahr. Der Führerschein ist nur am Anfang des 18. Lebensjahrs erhältlich;
  2. Keine gesundheitlichen Beschwerden: einer Arzt nach eigener Wahl untersucht die allgemeine Kondition, die Augen und das Gehör;
  3. Theoretische Prüfung: es wird die Kenntnis der Verkehrsvorschriften, das Manövrieren, Sicherheitsvorschriften, Navigation, usw. überprüft. Eine Vorbereitung für die Prüfung ist nicht verpflichtet, aber kann die Erfolgschancen beträchtlich vergrößern;
  4. Über praktische Erfahrung verfügen: Sie werden von einer Person mit Führerschein begleitet. Wenn Sie minimal zwölf Stunden Erfahrung erworben haben, besorgen Sie der Föderation Ihr Leistungsheft. In weniger Zeit erhalten Sie vom zuständigen Ministerium Ihren wohlverdienten Führerschein!

Schneller ist jedoch auch möglich: wenn Sie einen praktischen Kurs einer Fahrschule mitmachen, genügen sechs Stunden praktische Erfahrung.
Mehr Auskünfte über http://www.mobilit.fgov.be/nl
Der Preis beträgt: 37,50 Euro für die Prüfung + 37,50 Euro für den Führerschein + 5 Euro Steuer.

Die Kommission hat bestimmte Führerscheine als gleichbedeutend mit dem allgemeinen oder beschränkten Führerschein anerkannt: (siehe weiter).

Ausländische Vergnügungsschifffahrer: Bestimmte ausländische Führerscheine (siehe weiter) sind gleichbedeutend mit dem allgemeinen oder beschränkten Führerschein.

Die anerkannten Föderationen helfen Ihnen während des ganzen Ablaufs. Nehmen Sie mit einer der Föderationen Kontakt auf (die Bedingungen sind überall ähnlich), und sie stellen Ihre vollständige Akte zusammen. Daneben können sie Ihnen auch alle brauchbare Auskünfte bezüglich der Daten der theoretischen Prüfung, des Prüfungsprogramms, nützliche Dokumentation, Kurse, usw. geben

Eine Kommission ist aufgrund objektiver Kriterien für die Überprüfung der Gleichwertigkeit der Führerscheine für die Vergnügungsschifffahrt zuständig.
Der Inhaber einer der folgenden belgischen Führerscheine darf auf den Schifffahrtsstraßen fahren. Daneben kann er den allgemeinen oder beschränkten Führerschein schriftlich (möglicherweise verpflichtet im Ausland) bei der Kommission anfordern (es ist dann immer notwendig eine Kopie des Ausweises und Führerscheins beizufügen).
Der Inhaber eines anderen belgischen Führerscheins kann ebenso, aufgrund Gleichwertigkeit, einen Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt anfordern (für diese Anforderung ist es auch immer notwendig eine Kopie des Ausweises und Führerscheins beizufügen).

Anschrift der Kommission:
Ministerie van Verkeer en Infrastructuur
Bestuur van Maritieme Zaken en Scheepvaart
Evaluatiecommissie stuurbrevet pleziervaart

Aarlenstraat 104
1040 BRUSSEL
tel : 02-233 12 81
fax: 02-230 19 69

Führerschein Gleichbedeutend mit
Yachtnavigator (kb vom 21 Mai 1958) dem allgemeinen Führerschein
Yachtman (kb vom 21 Mai 1958) dem allgemeinen Führerschein
Vaarbewijs A (kb vom 23 Dezember 1998) dem allgemeinen Führerschein
Rijnschipperspatent (auch wenn im Ausland abgegeben) dem allgemeinen Führerschein
Vaarbewijs B (kb vom 23 Dezember 1998) dem beschränkten Führerschein

Die nachstehenden ausländischen Führerscheine für die Vergnügungsschifffahrt werden in Belgien anerkannt (das beinhaltet jedoch keine automatische Anerkennung der belgischen Führerscheine):

Land Führerschein Gleichbedeutend mit
Niederlande Klein Vaarbewijs 1 dem beschränkten Führerscheint
  Klein Vaarbewijs 2 dem allgemeinen Führerschein
Deutschland Sportschifferzeugnis dem beschränkten Führerscheint
  Sportbootführerschein-Binnen dem beschränkten Führerscheint
  Sportbootführerschein-See dem allgemeinen Führerschein
Dänemark Duelighedsbevis i sejlads for fritidssejlere dem allgemeinen Führerschein
  Duelighedsprove i sejlads for fritidssejlere dem allgemeinen Führerschein
Vereinigtes Königreich National Powerboat certificate level 2 dem beschränkten Führerscheint
  Helmsman's Overseas Certificate of Competence dem beschränkten Führerscheint
  Certificate of Competence as Yachtmaster Offshore dem allgemeinen Führerschein
  Certificate of Competence as Coastal Skipper dem allgemeinen Führerschein
  Dayskipper Certificate samen met het "Helmsman's Certificate of Competence" dem allgemeinen Führerschein
Luxemburg Brevet de Conduite de Catégorie 1 & 2 dem allgemeinen Führerschein
die Schweiz Permis de conduire les bateaux de navigation intérieure dem allgemeinen Führerschein
Bulgarien Vaarbewijs (afgegeven door de Bulgaarse Administratie) dem allgemeinen Führerschein
Finnland Vaarbewijs (afgegeven door de NationaleScheepvaartraad) dem allgemeinen Führerschein
Ungarn Vaarbewijs (afgegeven door de Algemene Inspectievan het Vervoer) dem allgemeinen Führerschein
Polen Vaarbewijs (afgegeven door de Grote Commissie van Cultuur en van Sport) dem allgemeinen Führerschein
Slovakische Republik Vaarbewijs (afgegeven door de Nationale Administratie voor de Scheepvaart van Bratislava dem allgemeinen Führerschein
Tschechische Republik Vaarbewijs (afgegeven door de Nationale Administratie voor de Scheepvaart van Praag) dem allgemeinen Führerschein


Der Inhaber einer oben erwähnten Führerscheine darf sich auf den belgischen Binnenwasserstraßen begeben ohne über einen belgischen Führerschein zu verfügen. Auf keinen Fall wird er einen belgischen Führerschein erhalten ohne den vollständigen Ablauf zu folgen. Bitte nehmen Sie mit der Kommission Kontakt auf für ausländische Führerscheine die oben nicht erwähnt worden sind.

Für die Vergnügungsschifffahrt auf See ist in Belgien keinerlei Befähigungsnachweis erforderlich (Führerschein, usw.). Die Personen, die doch einen offiziellen Führerschein wünschen, was beim Mieten eines Bootes im Ausland erforderlich sein kann, können in Belgien eine Prüfung ablegen um den Führerschein von Yachtman (Küstenfahrt) oder den Führerschein von Yachtnavigator (Seefahrt) zu bekommen.

Zusätzliche Auskünfte und Anmeldeformuläre sind erhältlich bei:

Secretariaat Brevetten Pleziervaart op Zee
Perronstraat 6
8400 OOSTENDE
tel : 059-33 95 03
fax: 059-33 07 29
e-mail: dorinda.vandermeeren@vici.fgov.be