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FAQ

Wasserstraßenmarke: für wen und wo zum Verkauf?

Die Vergnügungsschiffe, d.h. Boote geeignet für Personentransport und ohne gewinnbringende Ziele (kein Personentransport gegen Zahlung), die die befahrbaren Wasserstraßen der Flämischen Region benutzen benötigen einen Führerschein zusammengestellt aus:

  • einem Ausweis;
  • Wasserstraßenmarke.

Die Wasserstraßenmarke ist beim Wasserstraßenverwalter erhältlich (siehe Adressenliste).
Die Wasserstraßenmarke wird jährlich erneuert und soll auf dem Puppdeck backbords geklebt werden. Der Preis der Marke hängt der Länge des Vergnügungsschiffs, Geschwindigkeit und des Gültigkeitzeitraums der Wasserstraßenmarke ab.

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März des folgenden Jahres kostet die Wasserstraßenmarke 50 Euro für:

  • die Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 6 Meter und mit hoher Geschwindigkeit fahre;
  • die Fahrzeuge mit einer Länge größer als 6 Meter und bis zu 12 Meter und nicht mit hoher Geschwindigkeit fahren.

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März des folgenden Jahres kostet die Wasserstraßenmarke 100 Euro für:

  • die Fahrzeuge mit einer Länge größer als 6 Meter und mit hoher Geschwindigkeit fahren;
  • die Fahrzeuge mit einer Länge größer als 12 Meter.

Oben erwähnte Fahrzeuge können eine Marke für beziehungsweise 25 Euro und 50 Euro erhalten für die nachstehenden Zeiträume:

  • 1. Januar bis zum 30. Juni desselben Jahres;
  • 16. Juni bis zum 15. September desselben Jahres;
  • 1. September bis zum 31. März des folgenden Jahres.

Ein Schiff (z.B. Spits), das zu Haus- oder Vergnügungsschiff umgebaut wurde und sich auf den flämischen Wasserstraßen bewegt, soll über eine Wasserstraßenmarke verfügen.

Ein Vergnügungsschiff von einem Schiffahrer nur zu einer bestimmten Bestimmung gebracht, sei es in Transit, benötigt ebenso eine Wasserstraßenmarke.

Die Wasserstraßenmarke kann nicht für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden.

Auf der Grensleie ist das Dekret der Wasserstraßenmarke nicht anwendbar. Boote aus Frankreich mit Bestimmung Jachthafen von Menen, benötigen keine Wasserstraßenmarke.

Fahrzeuge mit einer Länge kleiner als 6 Meter und nicht mit hoher Geschwindigkeit fahren, brauchen kein Fahrerlaubnis.

Organisatoren internationaler oder interregionaler Veranstaltungen können für die teilnehmenden Fahrzeuge eine Freistellung von der Wasserstraßenmarke bekommen, nicht nur für die Tage der Veranstaltung, sondern auch für eine Periode von maximal 3 Tagen vor und/oder nach der Veranstaltung. Für diese Freistellung sind pro Tag 125 Euro zu zahlen, unabhängig der Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge. Die Freistellung kann bei der Abteilung oder Behörde zuständig für den fraglichen Wasserweg angefordert werden.

Fahrzeuge ohne gültige Marke können mit einer Geldstrafe in Höhe vom doppelten Preis der notwendigen Marke bestraft werden.

Hier können Sie eine Liste der Verkaufsstellen herunterladen (pdf Datei (Ndl)– 73Kb).

Zusätzliche Auskünfte sind erhältlich bei:

Waterwegen en Zeekanaal nv, Afdeling Coördinatie
Graaf de Ferrarisgebouw
Albert II-laan 20 bus 5
1000 BRUSSEL
Tel : 0032 (0)2-553 77 66
e-mail : cindy.faquaet@wenz.be

nv De Scheepvaart
Havenstraat 44
3500 Hasselt
Tel : 0032 (0)11-29 84 00
e-mail: j.loncke@descheepvaart.be