FAQWas brauche ich um mit hoher Schnelligkeit fahren zu dürfen?Die zugelassenen Schnelligkeiten für die Vergnügungsfahrt auf den verschiedenen Wasserstraßen werden von den zuständigen Verwaltern bestimmt. Daneben gibt es manche Schnellfahrtgebiete wo man während bestimmter Perioden mit hoher Schnelligkeit fahren darf. Die Schnellfahrtgebiete werden auf die 37. Seite dieser Broschüre aufgelistet (pdf Datei (Ndl)). Neben ein Immatrikulationskennzeichen ist der Inhaber eines Vergnügungsbootes (in der Lage mit hoher Schnelligkeit zu fahren) verpflichtet eine Schnelligkeitsnummer an beiden Seiten des Vorstevens zu befestigen. Diese Nummer ist die gleiche die auch auf dem Immatrikulationskennzeichen vorkommt (Buchstabe B in Kombination mit der Nummer) mit Zeichen von 20 cm hoch und mit einer leichten Farbe auf dunkelm Hintergrund. Wo Sie die Schnelligkeitsnummer anfordern können, finden Sie unter FAQ: Welche Instanzen soll ich für welche Dokumente kontaktieren. Ausländische Vergnügungsboote die mit hoher Schnelligkeit fahren, sollen die nationale Fahne führen und auf dem Vorsteven das Buchstabenzeichen des Ursprungslandes zeigen.
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