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FAQ

Was brauche ich um Marifonkanäle verwenden zu können?

Wenn sich an Bord ein Marifongerät befindet, ist eine Zulassung für Besitz von Sende- und Empfangsgerät des zuständigen Ministeriums erforderlich. Diese Genehmigung können Sie beim Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation anfordern (BIPT, ASTRO-Toren, Sterrenkundelaan 14/21, 1000 Brüssel, Tel. +32 2 226.88.88). Wenn Sie diese Genehmigung anfordern, müssen Sie eine technische Beschreibung und das Zulassungszeichen des Gerätes beifügen. Es werden nur für typengeprüfte Geräte Genehmigungen abgeliefert.

Die Person die das Marifongerät bedient, soll über ein “beschränktes Zeugnis für Radiotelefonist Schiffstelefon” verfügen. Auch dieses Zeugnis wird vom BIPT abgeliefert. Sich für das Marifonexamen anmelden, macht man telefonisch auf :

  • +32 2 226 88 53
  • +32 2 226 88 56
  • +32 2 226 88 57

Den internationalen Rufnamen der Vergnügungsfahrzeuge wird den belgischen Inhabern der Schiffe vom BIPT zugewiesen (eine für richtig erklärte Abschrift des Fahnenbriefs ist erforderlich). Die Rufnamen der Vergnügungsboote fangen immer mit den Buchstaben “OS” in Kombination mit “2” Ziffern oder vier Ziffern an.