FAQ
Wie bekomme ich meinen allgemeinen oder beschränkten Führerschein?
Was ist der “Führerschein” zum Steuern von Schiffen auf den belgischen Schifffahrtsstraßen?
Es gibt zwei Arten Führerscheine:
- mit dem allgemeinen Führerschein dürfen Sie sich auf allen belgischen Binnenwasserstraßen begeben, ohne Ausnahme;
- mit dem beschränkten Führerschein dürfen Sie überall in Belgien fahren, mit Ausnahme der Niederseeschelde.
Es gibt vier Bedingungen:
- Das Minimumalter beim Anfordern ist 17 Jahr. Der Führerschein ist nur am Anfang des 18. Lebensjahrs erhältlich.
- Keine gesundheitliche Beschwerden: einer Arzt nach eigener Wahl untersucht die allgemeine Kondition, die Augen und das Gehör.
- Theoretische Prüfung: es wird die Kenntnis der Verkehrsvorschriften, das Manövrieren, Sicherheitsvorschriften, Navigation, usw. überprüft. Eine Vorbereitung für die Prüfung ist nicht verpflichtet. Die Daten der Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Agenda”.
- Über praktische Erfahrung verfügen: Sie werden von einer Person mit Führerschein begleitet. Wenn Sie minimal zwölf Stunden Erfahrung erworben haben, besorgen Sie der Föderation Ihr Leistungsheft. In weniger Zeit erhalten Sie vom Föderativen Behörde für Mobilität und Transport Ihren Führerschein. Schneller ist jedoch auch möglich: wenn Sie einen praktischen Kurs einer Fahrschule mitmachen, genügen sechs Stunden praktische Erfahrung. Auch hierzu kann die Föderation Ihnen alle gewünschte Informationen geben.
Ausländische Vergnügungsschifffahrer: Bestimmte ausländische Führerscheine sind gleichbedeutend mit dem allgemeinen oder beschränkten Führerschein.
Mehr Auskünfte finden Sie in der Broschüre “Vademecum der Vergnügungsschifffahrt” (herausgegeben vom Föderativen Behörde für Mobilität und Transport). Diese Broschüre können Sie hier herunterladen oder via unsere Rubrik “Downloads und Veröffentlichungen” bestellen.
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