FAQ
Welche Bedingungen sollen ausländische Vergnügungsboote erfüllen?
- Die ausländischen Vergnügungsboote die die befahrbaren Wasserstraßen der Flämischen Region verwenden wollen, sollen über eine Wasserstraßenmarke verfügen (siehe FAQ Wasserstraßenmarke: für wen und wo zum Verkauf?).
- Fahrer ausländischer Vergnügungsboote die in Belgien hineinfahren, sollen sich bei der ersten Empfangsstelle der Schifffahrtsstraßen melden. Wenn diese Vergnügungsboote Belgien verlassen, sollen die Fahrer sich bei der letzten Schleuse melden.
- Dieselbe Bedingung gilt für inländische Vergnügungsboote die in belgischen Wasserwege ins Wasser gehen.
- Ausländische Vergnügungsboote werden vom belgischen Immatrikulationskennzeichen freigestellt.
- Die Fahrer ausländischer Vergnügungsboote sollen über die in seinem Land verpflichtete Schifffahrtspapiere verfügen.
- Die ausländische Vergnügungsboote mit hoher Schnelligkeit sollen die nationale Fahne führen und auf dem Vorsteven die Name des Herkunftlands erwähnen.
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