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FAQ

 Welche Bedingungen sollen ausländische Vergnügungsboote erfüllen?

  • Die ausländischen Vergnügungsboote die die befahrbaren Wasserstraßen der Flämischen Region verwenden wollen, sollen über eine Wasserstraßenmarke verfügen (siehe FAQ Wasserstraßenmarke: für wen und wo zum Verkauf?).
  • Fahrer ausländischer Vergnügungsboote die in Belgien hineinfahren, sollen sich bei der ersten Empfangsstelle der Schifffahrtsstraßen melden. Wenn diese Vergnügungsboote Belgien verlassen, sollen die Fahrer sich bei der letzten Schleuse melden.
  • Dieselbe Bedingung gilt für inländische Vergnügungsboote die in belgischen Wasserwege ins Wasser gehen.
  • Ausländische Vergnügungsboote werden vom belgischen Immatrikulationskennzeichen freigestellt.
  • Die Fahrer ausländischer Vergnügungsboote sollen über die in seinem Land verpflichtete Schifffahrtspapiere verfügen.
  • Die ausländische Vergnügungsboote mit hoher Schnelligkeit sollen die nationale Fahne führen und auf dem Vorsteven die Name des Herkunftlands erwähnen.